Es wird eine Gesellschaft zur Verwertung des unbeweglichen Vermögens der Kirche gegründet

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Mit einer von den Finanz- und Bildungsministern unterzeichneten Änderung.
Die Gründung einer anonymen Gesellschaft mit dem Namen Ecclesiastical Real Estate Development Company S.A.. (EAEAP) Die Regierung treibt eine Änderung des Gesetzes über das Gesetz über öffentliches Eigentum und Bildungserbschaft voran. Die Änderung wird von den Ministern für Finanzen und Bildung unterzeichnet…Die Laufzeit des EAEAP beträgt 99 Jahre, unterliegen der gesetzlichen Regelung für S.A., während im Eigenkapital, wo wird es sein 300.000 Euro, wird dagegen sein 50% der griechische Staat und v 50% die Heilige Erzdiözese Athen.

Der ausschließliche Zweck der EAEAP ist die Verwertung und Verwaltung der Liegenschaften, an denen sie Eigentumsrechte behält oder die von der Heiligen Erzdiözese Athen oder von ihr unterstehenden juristischen Personen oder Körperschaften verwaltet und verwaltet werden.

 
Es besteht auch die Möglichkeit, die Verwaltungsrechte auf die EAEAP zu übertragen, Verwaltung und Nutzung anderer Liegenschaften, an denen sie Eigentumsrechte behalten oder deren Verwaltung und Bewirtschaftung andere juristische Personen ausüben (Metropolen, Klöster, Apostolisches Amt usw.).

Die Einnahmen von EAEAP (im Austausch für Immobilienentwicklung, Interesse, Dividenden usw.) wird dem Staat und der Erzdiözese zugeschrieben, Darüber hinaus ist auch die Möglichkeit vorgesehen, die spezifischen Einnahmen der Erzdiözese der EAEAP zuzuweisen.

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre (mit der Möglichkeit der gleichzeitigen Verlängerung), seine Mitgliederzahl beträgt fünf. Ein Mitglied wird vom Finanzminister nominiert, einer vom Bildungsminister und drei von der Erzdiözese Athen.

Die Übertragung der Liegenschaften an EAEAP erfolgt mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen EAEAP und dem jeweiligen Grundstückseigentümer, entschädigungslos und kostenlos, ohne Steuern zu zahlen, Gebühr oder sonstige Belastung für einen Zeitraum, der nicht überschritten werden darf 99 Jahre.

Sie sind außerdem von der Steuer befreit, Eine Gebühr oder eine andere Belastung stellt das Einkommen dar, das den Personen zugerechnet wird, die ihnen die Rechte an den Grundstücken gewährt haben.

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