Der ausschließliche Zweck der EAEAP ist die Verwertung und Verwaltung der Liegenschaften, an denen sie Eigentumsrechte behält oder die von der Heiligen Erzdiözese Athen oder von ihr unterstehenden juristischen Personen oder Körperschaften verwaltet und verwaltet werden.
Die Einnahmen von EAEAP (im Austausch für Immobilienentwicklung, Interesse, Dividenden usw.) wird dem Staat und der Erzdiözese zugeschrieben, Darüber hinaus ist auch die Möglichkeit vorgesehen, die spezifischen Einnahmen der Erzdiözese der EAEAP zuzuweisen.
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre (mit der Möglichkeit der gleichzeitigen Verlängerung), seine Mitgliederzahl beträgt fünf. Ein Mitglied wird vom Finanzminister nominiert, einer vom Bildungsminister und drei von der Erzdiözese Athen.
Die Übertragung der Liegenschaften an EAEAP erfolgt mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen EAEAP und dem jeweiligen Grundstückseigentümer, entschädigungslos und kostenlos, ohne Steuern zu zahlen, Gebühr oder sonstige Belastung für einen Zeitraum, der nicht überschritten werden darf 99 Jahre.
Sie sind außerdem von der Steuer befreit, Eine Gebühr oder eine andere Belastung stellt das Einkommen dar, das den Personen zugerechnet wird, die ihnen die Rechte an den Grundstücken gewährt haben.

